Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen zur digitalen Zugänglichkeit unserer Website

Allgemeine Informationen

Die Betreiber von www.bachem-saar.de sind bemüht, die Website barrierearm zugänglich zu machen. Als reine Informationsplattform besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Barrierefreiheitserklärung. Dennoch wird angestrebt, Inhalte möglichst zugänglich bereitzustellen.

Stand der Barrierefreiheit

Die Website befindet sich derzeit teilweise im Einklang mit allgemeinen Empfehlungen zur digitalen Barrierefreiheit. Inhalte werden fortlaufend geprüft und optimiert.

Nicht barrierefreie Inhalte

Eingebettete Grafiken
Fehlende Alternativtexte in Einzelfällen
Videos ohne Untertitel (sofern vorhanden)
Möglicherweise eingeschränkte Farbkontraste einzelner Elemente

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder Probleme bei der Nutzung entstehen, freuen wir uns über eine Rückmeldung.

Bitte geben Sie möglichst die betroffene Seite sowie Ihr Endgerät und den verwendeten Browser an.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihre Hinweise nicht zufriedenstellend bearbeitet wurden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden.

Schlichtungsstelle nach dem BGG
www.schlichtungsstelle-bgg.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

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Digitale Zugänglichkeit

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Stand der Barrierefreiheit

Diese Website ist teilweise mit den allgemeinen Empfehlungen zur digitalen Barrierefreiheit vereinbar. Inhalte und Funktionen werden regelmäßig geprüft und schrittweise verbessert.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Eingebettete Grafiken
  • Fehlende Alternativtexte in Einzelfällen
  • Videos ohne Untertitel (sofern vorhanden)
  • Möglicherweise eingeschränkte Farbkontraste einzelner Elemente

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder Probleme bei der Nutzung unserer Website entstehen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Hinweis

Bitte nennen Sie möglichst die betroffene Seite sowie Ihr Endgerät und den verwendeten Browser.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihre Hinweise nicht zufriedenstellend bearbeitet wurden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden.

Stand dieser Erklärung: Mai 2026
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